1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften
VG München: Corona-Pandemie, Geltungsdauer des Genesenennachweises, Unzulässige Anträge, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, Geltungsdauer der Genesenennachweise von 90 Tagen noch nicht überschritten, Fehlende Darlegung zum Impfstatus
Beschluss vom 08.04.2022 – M 26a E 22.709